Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, steht Ihnen das hier auch zur Verfügung

Dazu klicken Sie bitte auf folgenden Link:  zum Wunschkennzeichen

 Achtung: Sie dürfen nicht mehr als 5 Kennzeichen auf Ihren Namen reservieren, da sonst von Amtswegen alle reservierten Kennzeichen gesperrt werden wegen Mehrfachreservierung!

Hinweis: 

Haben Sie das Wunschkennzeichen Ihrer Wahl gefunden, drucken Sie bitte
die Wunschkennzeichenreservierung
vor Beendigung des Vorganges

unbedingt aus und bringen diese mit.
Nachträglicher Ausdruck ist nicht möglich

Hierbei stehen wir Ihnen in unserem Büro auch gern hilfreich zur Seite

 

 

Wichtig für private Zulassungen:

Das Kennzeichen muss auf die Person reserviert werden, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll! Eine Abtretungserkärung ist nur ersten Grades möglich!

 

Wichtig für Einzelunternehmen und GbR: 

 

Das Kennzeichen muss auf Ihren Privaten Namen reserviert werden, da Sie keine juristische Person sind!

 

Wichtig für GmbH, Gmbh & Co. KG, AG, UG, Vereine, etc. (alle die ein HRB haben):

 

Das Kennzeichen muss auf die Firma reserviert werden! Eine Abtretung von beispielsweise Geschäftsführer oder Einzelprokura auf die Firma ist nicht möglich!