Erst- & Wiederzulassung (Fahrzeuge aus dem Ausland)
Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und dort bereits zugelassen waren, benötigen für die Anmeldung nach Deutschland folgende Formulare:
Antrag auf Zulassung ---> zum ausdrucken hier klicken
Sepa-Mandat ---> zum ausdrucken hier klicken
Diese Formulare können Sie ausgefüllt mitbringen, sowie bei uns im Büro vervollständigen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift identisch mit der auf Ihrem Ausweis ist!
Achtung: Bitte lassen Sie unbedingt das Bevollmächtigungsfeld frei!, da WIR als Zulassungsdienst uns dort eintragen müssen!
Benötigte Unterlagen für eine private Zulassung:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- ein Vollgutachten (entfällt, wenn die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC-Papiere genannt im Original vorliegt)
- wenn das Fahrzeug nicht aus der EU kommt, benötigen wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- einen Kaufvertrag mit ausgewiesener MwSt
- einen gültigen TÜV, sofern dass Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Sind Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte
ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die evB-Nr. beantragen. - gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis im Original
- die ausländischen Kennzeichen, sofern das KFZ noch angemeldet ist
Hinweis: | Ist der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt, muss diese, den Brief zur Zulassungsstelle in die Ferdinand-Schultze-Straße 55, 13055 Berlin schicken, sofern die Anmeldung in Berlin erfolgen soll. Sind Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die evB-Nr. beantragen. |
Benötigte Unterlagen für eine gewerbliche Zulassung:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- ein Vollgutachten (entfällt, wenn die EU-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC-Papiere genannt im Original vorliegt)
- wenn das Fahrzeug nicht aus der EU kommt, benötigen wir die Unbedenklichkeitsbescheinigung
- einen Kaufvetrag mit ausgewiesener MwSt
- einen gültigen TÜV, sofern dass Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)Sind Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen, weisen Sie bitte
ihre Versicherung ausdrücklich darauf hin, wenn Sie die evB-Nr. beantragen. - gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis im Original
- die ausländischen Kennzeichen, sofern das KFZ noch angemeldet ist
- Gewerbeanmeldung bei einem Einzelunternehmen
- Handelsregister bei einer GmbH
Hinweis: Bei einer GmbH reicht die Kopie des Personalausweises vom Antragssteller (dieser muss im Handelsregister eingetragen sein!)