Verluste
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) sind folgende Unterlagen notwendig:
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein):
- Formular zur Meldung des Fahrzeugscheinverlustes ---> hier klicken
- den Fahrzeugbrief im Original, falls Sie noch im Besitz der alten Papiere sind (vor 2005 ausgestellt)
- die Fahrzeugbriefnummer von der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eine gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)
- den Personalausweis im Original oder den Reisepass mit Meldebestätigung
Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief):
- Formular zur Eidesstattlichen Versicherung (inkl. Vollmacht) für Verlust Teil 2 ---> hier klicken
- die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- eine gültige TÜV-Bescheinigung (entfällt, wenn das Fahrzeug stillgelegt werden soll)
- den Personalausweis im Original oder den Reisepass mit Meldebestätigung
Hinweis: | Bei gewerblich angemeldeten Fahrzeugen benötigen wir auch die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug |